Leistungen
Das Lebensmittelgesetz bezweckt die Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsgefährdung und Täuschung zu schützen, sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu sichern. Im Rahmen der verankerten Selbstkontrolle sind die Lebensmittelbetriebe für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderung verantwortlich.
Zur Unterstützung biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Hygienekonzepte
Ein modernes Hygienekonzept lässt sich mit einem Haus vergleichen. Das "Hygienehaus" gibt modellhaft das chronologische Vorgehen und die Bestandteile für ein Hygienekonzept wieder. Gerne unterstütze ich Sie beim Aufbau oder der Weiterentwicklung eines griffigen Konzeptes.
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Schwachstellenanalysen
Betriebliche Schwachstellenanalyse mit Bericht und Verbesserungsmassnahmen.
Hygiene-Schulungen
Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet das Personal entsprechend ihrer Tätigkeit zu schulen. Auf Basis der vor Ort erstellten Fotodokumentation führe ich bei Ihnen gerne praxisbezogene, individuell abgestimmte Kurse durch.
Bereits vor 250 Jahren schrieb Benjamin Franklin (Staatsmann, Erfinder, Schriftsteller und abgebildet auf der 100 Dollarnote als einer der Gründerväter der USA) „eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen“. Das gilt heute umso mehr!
Inspektionen
Stichprobenartige Betriebskontrolle analog der amtlichen Kontrolle mit Kontrollbericht.
externer Link:
Risikoermittlung eines Lebensmittelbetriebes und deren Kontrollfrequenz
Probenahmen
Risikobasierte Probenahmen mit Interpretation der Untersuchungsresultate und Verbesserungsvorschlägen.
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Selbstkontrollen
Gerne unterstütze ich Sie beim Aufbau oder der Weiterentwicklung Ihrer betrieblichen Selbstkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen resp. deren Überprüfung auf Funktionalität und Gesetzeskonformität mit Verbesserungsvorschlägen.
Eine Auflistung möglicher gesundheitlicher Gefahren mit Beispielen kann unter folgender PDF-Datei eingesehen werden.
Gehe zu: Gefahrenliste PDF
Branchenleitlinien
Unterstützung, Interpretation, betriebsangepasste Umsetzung der vom BLV genehmigten Brachenleitlinien.
externer Link:
Liste vom BLV genehmigten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis
Arbeitsanweisungen/Kontrollunterlagen
Betriebsangepasste Arbeitsanweisungen und Kontrollaufzeichnungen zu spezifischen Prozessbereichen wie Annahme, Lagerung, Produktion.
Baulich-betriebliche Expertisen
Lebensmittelrechtliche Beurteilungen bei Neu-, Umbauten, baulichen Mängeln mit Konformitätsbericht.
externer Link:
Hygieneverordnung speziell 2. Kapitel
Kennzeichnungsbeurteilungen
Kennzeichnungsbeurteilungen wie Etiketten, Getränke- und Speisekarten.
externer Link:
Verordnung betrefffend die Information über Lebensmitttel (LIV)