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Revision Lebensmittelrecht 2017

Geschrieben von Beat Höltschi am in Links

Gastgewerbe: Ab 1. Mai 2017 einiges neues – vieles bleibt

  • Neben schriftlicher Herkunftsdeklaration Fleisch neu Herkunft Fisch (Fanggebiet)
  • Mündliche Allergen-Auskunft (wie bisher) unter folgenden neuen Voraussetzungen:    
  • schriftlicher Hinweis, dass Informationen mündlich nachgefragt werden können
  • die Informationen dem Personal schriftlich vorliegen oder
  • eine fachkundige Person z.B. Koch sie unmittelbar erteilen kann
  • die Auskunft muss erfolgen, bevor der Gast bestellt
  • Übergangsfristen beachten z.B. Deklaration Offenabgabe 1 Jahr Zeit
  • Kleinstbetriebe mit max. 9 Mitarbeiter erleichterte Selbstkontrolle und Dokumentation
  • Mehlwürmer, Grillen und Wanderheuschrecken als neuartige Lebensmittel zugelassen
  • Gesamt-CH Regelung in öffentlich zugänglichen Schwimmbäder und Duschanlagen
  • Bei Bagatellbeanstandungen, wird neu auf das Erheben der Gebühr verzichtet
  • Zutrittsrecht der Kontrollorgane während der üblichen Betriebszeit im nLMG gestrichen
  • Einsprachefrist 10 Tage (vormals 5); Beschwerdefrist 30 Tage (vormals 10)
  • Gesetzliche Temperatur-Vorschriften bleiben gleich (HyV Art. 25, 29, 44, 45, 57)    

Fazit: Trotz den 27 neuen Verordnungen mit insgesamt 2‘080 Seiten Verordnungstext ändert sich nur sehr wenig!     

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